WARTUNG | |
Damit die Heizung auf Dauer funktionstüchtig bleibt, sollte das Service bzw. die Wartung in regelmäßigen Abschnitten erfolgen. Meistens sind sie vom Hersteller auf 1 x jährlich vorgeschrieben. | |
Ölheizungen: | |
Vom Land OÖ wurde der Servicezeitpunkt
durch eine Verordnung für Ölheizungen geregelt: |
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Jährlich __________ > 50 kW Heizleistung. Alle 2 Jahre _______< 50 kW Heizleistung. lt. Luftreinhalteverordnung Oberösterreich |
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Der Sinn liegt darin, den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten und somit auch den Schadstoffausstoß! (Umweltbewusstsein) | |
Gasheizungen: | |
Gasheizungen müssen ebenso wie Ölheizungen lt. OÖ Luftreinhalteverordnung gewartet werden, und zwar im selben Intervall. Darüber hinaus kommt man nach einer Wartung sicher und günstig durch den Winter. Bei Gasthermen und Brennwertgeräten werden bei der Wartung die Sicherheitseinrichtungen überprüft und der Brennraum gereinigt. | |
Öl- und Gasheizungen: | |
Bei jeder Wartung erhalten Sie einen Prüfbericht
mit den genauen Messdaten Ihrer Heizungsanlage ! |
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Wir bieten auch im Großraum Gmunden
eine "Sicherheitswartung"
an, das heißt für Sie, daß Sie normalerweise keine Störung
mehr im kommenden Jahr erwarten dürften. Sollte trotzdem eine Störung
auftreten, werden Ihnen zwar die Ersatzteile verrechnet, jedoch keine
Arbeitszeit. |
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Voraussetzung für die "Sicherheitswartung":
Gerät darf nicht älter als 10 Jahre sein und jährliche
Wartung.
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Jetzt können Sie uns Ihren
Wartungs-Wunschtermin mitteilen unter der
Service- und Störungshotline 0 76 12 / 47 11 11 oder Mail >> office@eckmair.at . |
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